Mitgliedschaft
Mitglied im Schweizerischen Kurierverband kann jede im schweizerischen Handelsregister eingetragene, natürliche oder juristische Person sein, die ihren Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat und klassische nationale und internationale Kurier- und Transportdienste erbringt. Ob die Zustellungen per Velo, PW oder LKW erfolgen, spielt keine Rolle.
Vollmitglieder sind stimmberechtigt und zahlen den vollen Jahresbeitrag. Sie werden einmal jährlich auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung gewählt.
Die GAV-Mitgliedschaft ist für Kurierfirmen, die sich dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Kurierverbands anschliessen wollen, um ihre Verhandlungspflicht aus dem Postgesetz (PG) zu erfüllen. GAV-Mitglieder sind an den Versammlungen teilnahme-, aber nicht stimmberechtigt und bezahlen einen reduzierten Jahresbeitrag. Die Mitgliedschaft kann jederzeit unkompliziert auf einfachen Antrag an den Vorstand erworben werden.
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