Mitglied im Schweizerischen Kurierverband kann jede im schweizerischen Handelsregister eingetragene, natürliche oder juristische Person sein, die ihren Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat und klassische nationale und internationale Kurier- und Transportdienste erbringt. Ob die Zustellungen per Velo, PW oder LKW erfolgen, spielt keine Rolle.
Vollmitglieder sind stimmberechtigt und zahlen den vollen Jahresbeitrag. Sie werden einmal jährlich auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung gewählt.
Für Kurierfirmen, die sich den GAV-Verhandlungen des Kurierverbands anschliessen wollen, um ihrer Verhandlungspflicht nachzukommen, wurde die GAV-Mitgliedschaft eingeführt. GAV-Mitglieder sind an den Versammlungen teilnahme-, aber nicht stimmberechtigt und bezahlen einen reduzierten Jahresbeitrag. Die Mitgliedschaft kann jederzeit unkompliziert auf einfachen Antrag an den Vorstand erworben werden.
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